Um der Einschleppung von Holzschädlingen vorzubeugen, haben viele Länder entsprechende Quarantänebestimmungen. Die International Plant Protection convention (IPPC) - eine untergeordnete Organisation der Food and Agriculture Organisation (FAO) der UN - führte 2002 einheitliche Bestimmungen für den Versand von Verpackungen aus Vollholz ein: die ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measures).
Wesentliche Inhalte der ISPM 15:
- Die ISPM 15 gilt nur für Vollholz - ausgenommen sind Holzwerkstoffe und Vollholz dünner als 6 mm.
- Behandlung der Verpackung nach anerkannten Maßnahmen. Hierzu gehört die Hitzebehandlung (HT - heat treatment), die chemische Druckimprägnierung (CPI - chemical pressure impregnation) und die Begasung mit bestimmten Chemikalien.
- Alle Verfahren sind nach genau spezifizierter Durchführung gültig.
- Markierung der Verpackung (Kennzeichnung an zwei gegenüberliegenden Seiten) diese muss gut sichtbar und dauerhaft haltbar angebracht sein. Das Kennzeichen setzt sich aus der Länderkennung, der Kennung für die Region und einer Registriernummer, die durch das regionale Pflanzengesundheitsamt dem Packmittelhersteller, dem Verpacker oder dem Versender vergeben wird. Die Kennzeichnung enthält ebenfalls ein Kürzel hinsichtlich der Behandlungsmethode - HT für Hitzebehandlung.
Hier finden Sie eine Liste aller Länder, die den IPPC-Standard eingeführt haben als PDF zum Ansehen oder Downloaden.
International Standards For Phytosanitary Measures No. 15 (ISPM 15) - Download Englisch
International Standards For Phytosanitary Measures No. 15 (ISPM 15) - Download Deutsch